Ratgeber
Nach dem Unfall: Fahrbereit oder abschleppen lassen?
Das Auto springt noch an und rollt. Heißt das, dass Sie damit weiterfahren dürfen? Nicht unbedingt.
Dieser Text gibt eine Orientierung und ersetzt keine Begutachtung. Im Zweifel entscheidet ein Sachverständiger oder eine Werkstatt.
Fahrbereit ist nicht verkehrssicher
Ein Fahrzeug kann noch fahren und trotzdem gefährlich sein. Gutachter unterscheiden deshalb: verkehrssicher (uneingeschränkt nutzbar), bedingt verkehrssicher (Fahrt bis zur Werkstatt möglich) und nicht verkehrssicher (nicht mehr im Straßenverkehr bewegen). Wer ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug fährt, riskiert Ärger mit der Versicherung und kann bei einem Folgeunfall haften.
Woran Sie erkennen, dass Abschleppen nötig ist
- Flüssigkeit tritt aus: Öl, Kühlmittel, Kraftstoff oder Bremsflüssigkeit unter dem Fahrzeug.
- Lenkung oder Bremse fühlen sich anders an, das Fahrzeug zieht zur Seite oder das Pedal gibt nach.
- Ein Rad ist verformt, schleift oder der Reifen ist beschädigt.
- Warnleuchten sind an, die vorher nicht brannten (siehe Warnleuchten im Auto).
- Beleuchtung funktioniert nicht: Front-, Brems- oder Blinkleuchten sind ausgefallen.
- Scharfe Kanten oder lose Teile ragen von der Karosserie ab oder schleifen.
- Türen oder Motorhaube schließen nicht sicher.
- Bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen: Warnung zur Hochvoltbatterie, Rauch oder Geruch, siehe E-Auto abschleppen.
Wenn es nur ein Kratzer ist
Bei kleinen Schäden ohne Flüssigkeitsaustritt und ohne Funktionsverlust können Sie in der Regel zur Werkstatt fahren. Prüfen Sie vorher Licht, Reifen und Bremsen. Wenn Sie unsicher sind, ist ein Transport die sichere Wahl.
Was das für die Kosten bedeutet
Ist das Fahrzeug nicht verkehrssicher, können die Abschleppkosten nach einem unverschuldeten Unfall erstattungsfähig sein, siehe Abschleppkosten nach einem Unfall. Wer ein fahrbereites, verkehrssicheres Fahrzeug abschleppen lässt, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Notwendigkeit prüft.
Am Unfallort
Bei einem Zusammenstoß mit Wild gelten besondere Schritte, siehe Wildunfall.
- Sichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck.
- Verletzte versorgen, 112 rufen.
- Fotos machen, bevor Sie das Fahrzeug bewegen.
- Prüfen: Flüssigkeiten, Räder, Licht.
- Im Zweifel abschleppen lassen und die Werkstatt oder den Sachverständigen benennen.
Polizei rufen oder nicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, nach jedem Unfall die Polizei zu rufen, gibt es nicht. Sinnvoll oder ratsam ist es aber in diesen Fällen:
- Es gibt Verletzte.
- Der Sachschaden ist hoch.
- Die Schuldfrage ist unklar oder es gibt Streit mit dem Unfallgegner.
- Alkohol oder Drogen sind im Spiel.
- Der Gegner will seine Daten nicht herausgeben.
- Ein Mietwagen, ein Firmenfahrzeug oder ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ist beteiligt.
Unabhängig davon verlangt § 34 StVO von allen Beteiligten: anhalten, den Verkehr sichern, Verletzten helfen und ermöglichen, dass die nötigen Feststellungen getroffen werden. Ist der andere Beteiligte nicht da, warten Sie eine angemessene Zeit und verständigen die Polizei, statt einfach wegzufahren.
Bevor die Fahrzeuge bewegt werden
Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln, bevor Sie die Fahrzeuge wegfahren oder aufladen lassen, dazu Detailaufnahmen der Schäden und der Kennzeichen. Haben Sie einen Europäischen Unfallbericht dabei, füllen Sie ihn gemeinsam mit dem Unfallgegner aus. Sagen Sie dem Abschleppdienst, wenn die Aufnahme noch nicht abgeschlossen ist, damit nichts zu früh bewegt wird.
Häufige Fragen
Darf ich mit einem beschädigten Auto zur Werkstatt fahren?
Wer entscheidet, ob mein Auto verkehrssicher ist?
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Ihr Fall ist nicht dabei?
Schildern Sie uns die Lage kurz am Telefon oder per WhatsApp, dann sagen wir Ihnen, was sinnvoll ist.