Ratgeber
Abschleppkosten nach einem Unfall: Wer zahlt?
Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, zahlt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners.
Das ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt oder die Versicherung.
Die Grundregel
Ist ein anderer für den Unfall verantwortlich, trägt in der Regel dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die Abschleppkosten. Die Abschleppkosten gehören zu den Schäden, die ersetzt werden.
Wer sucht den Abschleppdienst aus?
Als Geschädigte oder Geschädigter dürfen Sie das Unternehmen selbst wählen. Sie müssen in der Notlage keinen Preisvergleich anstellen. Gerade nach einem Unfall ist dafür meist keine Zeit. Der Schädiger schuldet in einer solchen Eilsituation die tatsächlich entstandenen Kosten. Es kommt nicht darauf an, ob der Preis dem Durchschnitt entspricht.
Wohin darf das Fahrzeug?
Es gilt die Schadenminderungspflicht: Sie sollen die Kosten so niedrig wie möglich halten. In der Regel bedeutet das, dass das Fahrzeug in die nächstgelegene geeignete Werkstatt gebracht wird. Ein weiter Weg zu Ihrer Stammwerkstatt kann dazu führen, dass die Versicherung die Mehrkosten nicht übernimmt. Besprechen Sie das Ziel deshalb vorab mit uns und mit Ihrer Versicherung. Ob das Auto überhaupt noch fahren darf, klärt Nach dem Unfall: fahrbereit oder abschleppen?
Wenn die Versicherung den Preis für überhöht hält
Zunächst bezahlt meist der Auftraggeber die Rechnung, also Sie. Hält die Versicherung sie für überhöht, kann sie Ihre Ansprüche gegen das Abschleppunternehmen abgetreten verlangen und sich selbst darum kümmern. Dann müssen Sie sich nicht streiten.
Wenn Sie den Unfall verursacht haben
Dann zahlen Sie zunächst selbst, es sei denn, Ihre Kasko, Ihr Schutzbrief oder Ihre Mitgliedschaft in einem Automobilclub deckt es ab. Ein kurzer Blick in die Vertragsbedingungen oder ein Anruf bei der Versicherung klärt das.
Wenn beide Seiten Schuld haben
Teilen sich die Beteiligten die Schuld, teilen sich auch die Kosten, und zwar nach der Quote, die die Versicherungen festlegen. Halten Sie in diesem Fall alle Belege bereit und zahlen Sie die Rechnung, damit Sie sie einreichen können.
Ablauf nach dem Unfall
- Unfallstelle sichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck.
- Bei Verletzten 112 rufen.
- Bei Bedarf die Polizei rufen, besonders bei Personenschaden, Streit über die Schuld oder Fahrerflucht.
- Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung.
- Fotos machen: Fahrzeuge, Schäden, Standort, Straße.
- Abschleppdienst wählen und Ziel nennen.
- Rechnung und Beleg aufbewahren.
Das sollten Sie sichern
- Fotos vom Fahrzeug, der Unfallstelle und Schäden
- Name und Versicherung des Unfallgegners, bei Bedarf Polizei rufen
- Die Rechnung und ein Nachweis, dass sie bezahlt ist
- Den Zielort des Abschleppens und den Grund, warum Sie ihn gewählt haben
Häufige Fragen
Muss ich den Abschleppdienst nehmen, den die Polizei nennt?
Kann ich das Auto direkt zur Stammwerkstatt bringen lassen?
Muss ich einen Preisvergleich machen?
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Ihr Fall ist nicht dabei?
Schildern Sie uns die Lage kurz am Telefon oder per WhatsApp, dann sagen wir Ihnen, was sinnvoll ist.