Ratgeber

Wildunfall: Was tun und wann das Auto abgeschleppt werden sollte

Ein Tier springt auf die Fahrbahn, es kracht. Nach dem Schrecken kommt es auf die richtige Reihenfolge an, denn davon hängt auch die Erstattung durch die Versicherung ab.

Sofort am Unfallort

  1. Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, wenn es sicher möglich ist. Auf schnellen Straßen hinter die Leitplanke, siehe Panne auf der Autobahn.
  2. Bei Verletzten: 112 rufen und Erste Hilfe leisten.
  3. Polizei verständigen. Sie dokumentiert, dass es ein Wildunfall war, und informiert in der Regel den zuständigen Jäger oder Förster.
  4. Fotos machen: Unfallstelle, Tier, Schäden am Fahrzeug.

Das Tier nicht anfassen

Verletzte oder tote Tiere sollten Sie nicht berühren, unter anderem wegen Tollwut- und Infektionsgefahr. Überlassen Sie das dem Jagdpächter oder Förster. Ist es unumgänglich, ein totes Tier von der Fahrbahn zu ziehen, tragen Sie Handschuhe. Nehmen Sie ein totes Tier nicht mit: Das kann als Wilderei strafbar sein.

Wildunfallbescheinigung

Lassen Sie sich von der Polizei, vom Förster oder vom Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung geben. Sie ist der Nachweis für Ihre Versicherung, dass der Schaden durch Wild entstanden ist.

Wer zahlt?

Schäden am eigenen Fahrzeug durch Haarwild wie Reh oder Wildschwein sind in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung, bevor das Fahrzeug gereinigt, repariert, verschrottet oder verkauft wird. Die genauen Bedingungen stehen in Ihrem Vertrag. Ein Schutzbrief oder eine Clubmitgliedschaft kann zusätzlich die Abschleppkosten abdecken.

Fahren oder abschleppen lassen?

Bei einem Wildunfall geht häufig die Front kaputt: Kühler, Scheinwerfer, Motorhaube. Prüfen Sie vor dem Weiterfahren:

  • Tritt Kühlmittel, Öl oder Kraftstoff aus?
  • Funktionieren Scheinwerfer und Blinker?
  • Steht die Motorhaube fest, oder kann sie aufspringen?
  • Ist die Temperaturanzeige normal, oder gibt es Dampf? Siehe Motor überhitzt.
  • Leuchten neue Warnleuchten? Siehe Warnleuchten im Auto.

Ist eine dieser Fragen mit "ja" zu beantworten, sollten Sie nicht weiterfahren. Weitere Kriterien stehen unter Nach dem Unfall: fahrbereit oder abschleppen? Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen gilt besondere Vorsicht, siehe E-Auto abschleppen.

Was Sie einem Abschleppdienst sagen sollten

  • Wo Sie stehen: Straße, Abschnitt, Parkplatz, bei der Autobahn Richtung und Ausfahrt
  • Wie das Fahrzeug steht und ob Teile lose sind oder auf der Fahrbahn liegen
  • Ob die Polizei bereits da ist oder unterwegs
  • Fahrzeug und Antrieb

Wenn Polizei oder Straßenmeisterei vor Ort sind, kann bei einer Autobahn ein Vertragsunternehmen beauftragt werden, siehe Panne auf der Autobahn.

Häufige Fragen

Muss ich nach einem Wildunfall die Polizei rufen?
Es ist ratsam, damit die Polizei den Wildunfall dokumentiert und den Jäger informiert. Für die Versicherung brauchen Sie in der Regel eine Wildunfallbescheinigung.
Darf ich das tote Tier mitnehmen?
Nein. Das kann als Wilderei strafbar sein. Überlassen Sie das Tier dem Jagdpächter oder Förster.
Zahlt die Teilkasko bei jedem Wildunfall?
Bei Haarwild wie Reh oder Wildschwein in der Regel ja. Prüfen Sie Ihren Vertrag, denn Bedingungen und Ausschlüsse unterscheiden sich.

Ihr Fall ist nicht dabei?

Schildern Sie uns die Lage kurz am Telefon oder per WhatsApp, dann sagen wir Ihnen, was sinnvoll ist.